Geöffnete Edelstahl-Aufzugtür mit Blick auf modernen Wohnungsflur mit Fischgrät-Eichenparkett und raumhohen Fenstern.

Wann ist ein Aufzug beim Wohnungskauf mehr als nur Komfort?

Ein Aufzug beim Wohnungskauf ist mehr als Komfort, sobald er über die langfristige Nutzbarkeit einer Wohnung entscheidet. Wer heute jung und fit ist, kauft eine Immobilie für Jahrzehnte. Mit zunehmendem Alter, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder mit kleinen Kindern kann ein fehlender Aufzug aus einem attraktiven Zuhause eine tägliche Belastung machen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Aufzüge beim Wohnungskauf: von der Frage, wer wirklich profitiert, bis hin zu Kosten, Normen und der Abwägung zwischen Preis und Komfort.

Wer profitiert am meisten von einem Aufzug im Wohnhaus?

Am stärksten profitieren ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen und Personen mit körperlichen Einschränkungen von einem Aufzug im Wohnhaus. Für sie ist ein barrierefreier Zugang keine Frage des Komforts, sondern eine Voraussetzung für selbstständiges Wohnen. Doch auch alle anderen Bewohner schätzen den Lift spätestens dann, wenn schwere Einkäufe, Umzugskartons oder ein Fahrrad die Treppe zur Herausforderung machen.

Der demografische Wandel verstärkt diesen Bedarf erheblich. Schätzungen zufolge fehlen in Deutschland derzeit rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen, und die Nachfrage wächst weiter. Wer eine Wohnung für die eigene Altersvorsorge kauft, sollte diesen Aspekt von Anfang an einkalkulieren.

Barrierefreies Wohnen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Bei Neubauten schreibt die DIN 18040-2 vor, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen barrierefrei herzustellen. Dazu gehören unter anderem breitere Türen, ausreichende Bewegungsflächen und schwellenlose Zugänge. Wichtig: Barrierefreiheit ist nicht gleichbedeutend mit Rollstuhlgerechtigkeit. Für rollstuhlgerechte Wohnungen gelten zusätzliche Anforderungen, etwa unterfahrbare Küchenmöbel und automatisch öffnende Türen.

Für junge Käufer mag ein Aufzug heute wie ein nettes Extra wirken. Wer jedoch eine Eigentumswohnung als langfristiges Zuhause oder als Altersvorsorge erwirbt, sollte die eigene Lebenssituation in zehn oder zwanzig Jahren mitdenken. Ein Aufzug macht eine Wohnung für einen deutlich breiteren Personenkreis nutzbar und erhöht damit auch ihre Zukunftssicherheit.

Wie beeinflusst ein Aufzug den Wiederverkaufswert einer Wohnung?

Ein Aufzug steigert den Wiederverkaufswert einer Eigentumswohnung spürbar. Marktdaten zeigen, dass Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Stockwerken im Schnitt deutlich teurer sind, wenn ein Aufzug vorhanden ist. Der genaue Aufschlag hängt vom Stockwerk, der Lage und dem Gebäudetyp ab, liegt aber laut Marktbeobachtungen im einstelligen bis zweistelligen Prozentbereich.

Der Grund ist einfach: Ein Aufzug erweitert den Käuferkreis erheblich. Wer eine Wohnung im vierten oder fünften Obergeschoss verkaufen möchte, schließt ohne Aufzug einen großen Teil potenzieller Käufer von vornherein aus. Laut Marktbeobachtungen ist für einen erheblichen Anteil der Wohnungssuchenden, die Wohnungen oberhalb des dritten Stockwerks suchen, ein Aufzug keine Option, sondern eine Voraussetzung. Bei Käufern ab 50 Jahren steigt dieser Anteil noch deutlich an.

Hinzu kommt die Wahrnehmung: Gebäude mit Aufzug wirken moderner und hochwertiger. Das beeinflusst nicht nur den Verkaufspreis, sondern auch die Vermietbarkeit und die erzielbaren Mieteinnahmen. Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage kauft, sollte diesen Faktor in seine Kalkulation einbeziehen.

Für Selbstnutzer gilt dasselbe Argument in umgekehrter Richtung: Eine Wohnung, die sich später gut verkaufen lässt, ist auch als Altersvorsorge wertvoller. Der Aufzug ist damit nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern ein konkreter Beitrag zur langfristigen Werterhaltung der Immobilie.

Ab welchem Stockwerk ist ein Aufzug beim Wohnungskauf unverzichtbar?

Ab dem vierten Obergeschoss ist ein Aufzug beim Wohnungskauf aus praktischer und rechtlicher Sicht sehr wichtig. In Berlin gilt gemäß der Berliner Bauordnung (§ 39 BauO Bln) eine Aufzugspflicht ab vier oberirdischen Geschossen. Die Musterbauordnung sieht eine Pflicht ab einer Gebäudehöhe von mehr als 13 Metern vor, was in der Praxis ebenfalls etwa ab dem vierten Stockwerk greift.

Für Bestandsgebäude gilt in der Regel Bestandsschutz. Wer also eine ältere Wohnung im fünften Stock ohne Aufzug kauft, kann nicht automatisch darauf bestehen, dass eine Nachrüstung erfolgt. Das macht die Prüfung beim Kauf umso wichtiger.

Aus rein praktischer Sicht lässt sich sagen: Bis zum zweiten Obergeschoss empfinden die meisten Menschen das Treppensteigen als unproblematisch. Ab dem dritten Stock beginnt es für viele zur Abwägungsfrage zu werden. Ab dem vierten Stock ohne Aufzug schränkt sich die Zielgruppe der Käufer und Mieter erheblich ein. Das wirkt sich direkt auf den Wert der Wohnung aus.

Wer eine Neubauwohnung in Berlin-Charlottenburg kauft, profitiert davon, dass moderne Neubauprojekte die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern häufig übertreffen. Barrierefreie Zugänge und Aufzüge sind bei hochwertigen Neubauten in der Regel von Anfang an eingeplant.

Was kostet ein Aufzug die Eigentümergemeinschaft im laufenden Betrieb?

Die laufenden Betriebskosten eines Aufzugs in einer Eigentümergemeinschaft liegen im Durchschnitt bei etwa 0,16 Euro pro Quadratmeter und Monat. Darin enthalten sind Strom, Wartung, regelmäßige Sicherheitsprüfungen und die Notrufbereitschaft. Bei älteren Anlagen oder Gebäuden mit vielen Stockwerken können die Kosten spürbar höher ausfallen.

Die Wartungskosten allein bewegen sich je nach Anbieter und Vertragsumfang zwischen 1.000 und 4.000 Euro pro Jahr. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einem reinen Wartungsvertrag und einem Vollwartungsvertrag, der auch Reparaturen einschließt. Nur der Wartungsanteil ist als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig, Reparaturkosten hingegen nicht.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden die Aufzugskosten grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt, also auch auf Erdgeschossbewohner, die den Aufzug nicht nutzen. Eine abweichende Regelung ist per Beschluss möglich, aber nicht die Regel. Käufer sollten die Höhe des monatlichen Wohngeldes und die Zusammensetzung der Instandhaltungsrücklage vor dem Kauf genau prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen ältere Aufzugsanlagen. Nach etwa 25 Jahren Betrieb können Sanierungskosten von mehreren Zehntausend Euro anfallen. Eine gut geführte Instandhaltungsrücklage ist daher ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Eigentümergemeinschaft. Wer eine Wohnung in einem Bestandsgebäude kauft, sollte die letzten Eigentümerversammlungsprotokolle und den Zustand der Rücklage sorgfältig prüfen.

Welche Aufzugsstandards sollte man beim Neubaukauf prüfen?

Beim Neubaukauf sollte man prüfen, ob der Aufzug der DIN EN 81-70 entspricht und stufenlos von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar ist. Diese Norm definiert Mindestmaße für Kabinengröße, Türbreiten und Bedienelemente und stellt sicher, dass der Aufzug auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen nutzbar ist.

Konkret bedeutet das: Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 Zentimeter betragen, die Bewegungsfläche vor der Aufzugstür mindestens 150 mal 150 Zentimeter. Ein Fahrkorb, der einen Rollstuhl aufnehmen soll, muss eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 mal 1,40 Metern haben. Diese Maße sind in der DIN 18040-2 festgelegt und gelten als Mindeststandard für barrierefreie Neubauten.

Darüber hinaus lohnt es sich, folgende Punkte in der Baubeschreibung zu prüfen:

  • Ist der Aufzug stufenlos vom Eingang bis zu allen Wohnungen erreichbar?
  • Hält der Aufzug in allen Geschossen, einschließlich Keller und Dachgeschoss?
  • Ist eine Notrufeinrichtung vorhanden?
  • Entspricht die Kabinengröße dem Kabinentyp 2 nach DIN EN 81-70 oder übertrifft sie diesen?
  • Sind Bedienelemente in einer für Rollstuhlfahrer erreichbaren Höhe angebracht?

Die Baubeschreibung ist bei Kaufverträgen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Bestandteil des notariellen Kaufvertrags. Käufer haben damit ein verbrieftes Recht darauf, dass die beschriebenen Standards auch tatsächlich umgesetzt werden. Wer unsicher ist, sollte die Baubeschreibung vor der Unterzeichnung von einem Fachmann prüfen lassen.

Sollte man eine Wohnung ohne Aufzug kaufen, wenn der Preis deutlich niedriger ist?

Eine Wohnung ohne Aufzug kann eine sinnvolle Wahl sein, wenn sie sich im ersten oder zweiten Obergeschoss befindet und der Preisunterschied erheblich ist. Ab dem dritten Stockwerk aufwärts überwiegen die Nachteile in den meisten Fällen: eingeschränkte Zielgruppe beim Wiederverkauf, geringere Alltagstauglichkeit im Alter und höhere Nachrüstungskosten.

Wer eine Wohnung im vierten oder fünften Stock ohne Aufzug kauft und später nachrüsten möchte, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Der Einbau eines neuen Aufzugs in einem Bestandsgebäude kostet im Schnitt zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Diese Summe muss von der gesamten Eigentümergemeinschaft getragen werden, was eine entsprechende Mehrheit voraussetzt. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für den Beschluss zum Einbau eine einfache Mehrheit, für die Kostenübernahme durch alle Eigentümer ist jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Für Käufer, die dennoch eine Wohnung ohne Aufzug erwerben und barrierefrei umbauen möchten, gibt es staatliche Unterstützung. Das KfW-Programm 159 bietet zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, darunter ausdrücklich auch den Einbau oder die Verbesserung von Aufzugsanlagen. Seit April 2026 ist zudem das Zuschussprogramm KfW 455-B wieder aktiv, das Investitionszuschüsse für barrierefreie Umbauten gewährt.

Die Abwägung lässt sich auf drei Fragen reduzieren: In welchem Stockwerk liegt die Wohnung? Wie lange soll die Wohnung genutzt werden? Und wie realistisch ist eine spätere Nachrüstung in der konkreten Eigentümergemeinschaft? Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, trifft eine fundierte Entscheidung.

Wohnungskauf mit VENTIS: Aufzug und Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant

Wer beim Wohnungskauf auf Qualität, Barrierefreiheit und langfristigen Wohnwert setzt, findet bei uns genau das. Als inhabergeführter Berliner Projektentwickler mit über 30 Jahren Erfahrung planen wir Aufzüge, barrierefreie Zugänge und hochwertige Ausstattung von Anfang an in unsere Projekte ein, nicht als Nachgedanken, sondern als Grundlage guter Architektur.

  • Barrierefreie Zugänge und Aufzüge nach aktuellen Normen in unseren Neubauprojekten
  • Durchdachte Grundrisse für unterschiedliche Lebensphasen, von der Familienwohnung bis zum altersgerechten Wohnen
  • Transparente Baubeschreibungen, die alle Ausstattungsmerkmale verbindlich festhalten
  • Projekte in etablierten Berliner Lagen wie Charlottenburg und Wilmersdorf
  • Persönliche Beratung für Selbstnutzer, die eine Wohnung als langfristiges Zuhause oder Altersvorsorge suchen

Unsere Eigentumswohnungen in Berlin verbinden hohe Wohnqualität mit nachhaltiger Bauweise und klarer Transparenz über Fertigstellungstermine und Materialien. Wenn Sie Fragen zu unseren aktuellen Projekten haben oder wissen möchten, welche Wohnung zu Ihrer Lebenssituation passt, freuen wir uns auf ein Beratungsgespräch.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Projekten in Berlin sprechen Sie uns gerne direkt an.

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